F&A – Fragen & Antworten
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung, wie zum Beispiel Patient*in. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung geschlechtsneutral.
FAIR-PLAY-KODEX
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, ab!
Bitte kommen Sie nur in medizinisch dringenden Fällen ohne Termin zu uns.
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin oder benachrichtigen Sie uns im Falle einer Verspätung!
Sie zahlen per Überweisung? Auf Ihrer Honorarnote finden Sie unsere IBAN, die Rechnungssumme und den korrekten Verwendungszweck. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage.
Sie benötigen ein Folgerezept? Das ist möglich, falls Sie in den letzten 12 Monaten in der Sprechstunde waren und falls medizinisch nichts gegen ein Folgerezept ohne Sprechstunde spricht. Das Folgerezept ist telefonisch bei uns zu bestellen und kann als e-Rezept elektronisch ausgestellt werden. Hinweis: Für ein Rezept oder e-Rezept ohne Sprechstunde entstehen ab 01.10.24 Kosten i.H.v. 10 €.
allgemeine Fragen
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen Kassenvertrag abgeschlossen hat und direkt mit den Patienten abrechnet. Der Patient hat somit den Status eines Privatpatienten.
Die entscheidendsten Vorteile sind:
zeitnaher Termin
kurze Wartezeiten
mehr Zeit für den Patienten
In Oberösterreich gibt es deutlich mehr Wahlärzte als Kassenärzte, somit wird ein Großteil der Patienten von Wahlärzten betreut.
Wahlärzte sind selbstverständlich berechtigt ihren Patienten Medikamente zu verordnen. Die Verordnung erfolgt grundsätzlich auf einem Privatformular.
Jedes Rezept eines Wahlarztes bedarf der Gleichstellung durch die Krankenversicherung. Verantwortlich für die Durchführung der Gleichstellung von Privatrezepten oder für die Einholung von chefärztlichen Bewilligungen ist der Patient. In der Praxis übernehmen aber die Apotheken diese Aufgaben für die Patienten, wenngleich die Apotheken keine Verpflichtung dazu trifft.
Die Zuweisung eines anderen Arztes ist keine Voraussetzung, um einen Termin bei uns zu vereinbaren! Es erleichtert lediglich die Kostenrückerstattung bei Ihrem Krankenversicherungsträger.
Kassenvertragsärzte sind in erster Linie verpflichtet zu Kassenvertragsärzten und kasseneigenen Einrichtungen zuzuweisen. Lediglich wenn solche nicht zur Verfügung stehen, mit erheblicher Wartezeit auf einen Termin einhergehen oder seitens der Patienten ausdrücklich die Zuweisung zu einem Wahlarzt gewünscht wird, darf eine Zuweisung zu einem Wahlarzt erfolgen.
Umgekehrt sind Wahlärzte berechtigt, zu Kassenvertragsärzten zuzuweisen. Dazu erhalten Sie von uns ein Privatformular mit allen notwendigen Informationen. Bei Inanspruchnahme des Kassenvertragsarztes müssen Sie, falls vorhanden, die e-card vorweisen.
Ein Wahlarzt kann bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit dem Patienten eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankmeldung) ausstellen. Diese muss der Patient noch am selben Tag seinem Krankenversicherungsträger bekannt geben. Erst nach der Begutachtung des Chefarztes gilt die Arbeitsunfähigkeit als genehmigt.
Ebenso besteht eine Verpflichtung für den Patienten, seine Arbeitsunfähigkeit seinem Dienstgeber nachzuweisen. Auf der Formularausfertigung für den Dienstgeber erscheint keine Diagnose.
Fällt der Grund für die Arbeitsunfähigkeit weg, hat eine Gesundmeldung an den Krankenversicherungsträger zu erfolgen. Die Gesundmeldung kann der Patient selbst oder sein Wahlarzt vornehmen.
Honorarordnung
Art | Erklärung | Tarif |
---|---|---|
Erstordination | allgemeiner Vorstellungstermin | 150 € |
Folgetermin | Vorstellungstermin mit kürzerer Dauer innerhalb 30 Tagen nach Erstordination | 50 € |
Hautvorsorge mit FotoFinder | Hautkrebsfrüherkennung mit Ganzkörperkartografie | 150 € |
Venenuntersuchung, Venenbehandlung | Vorstellungstermin bei Dr. Kendler für Ultraschalldiagnostik, Aufklärung Krampfaderleiden | 150 € |
Operationstarif kleiner Eingriff (z.B. Entfernung von Muttermalen) | chirurgische Entfernung von dermalen Hautveränderungen, individuelle Preisvereinbarung bei mehreren gleichzeitigen Eingriffen | ab 150 € |
Operationstarif großer Eingriff (z.B. Entfernung von Zysten, Lipomen u.ä.) | chirurgische Entfernung von dermalen oder subkutanen Hautveränderungen, Defektdeckung (Lappenplastik), kleine Venenbehandlungen, individuelle Preisvereinbarung bei mehreren gleichzeitigen Eingriffen | ab 250 € |
Operationstarif für tageschirurgische Eingriffe (z.B. Venenoperationen, ästhetische Eingriffe u.ä.) | größere Eingriffe in lokaler oder allgemeiner Narkose, Verrechnung mit Zusatzversicherung möglich | ab 750 € |
Laser | Ästhetische Behandlung | ab 100 € |
Therapie-Serie | Iontophoresebehandlung, Kryotherapie oder Lichttherapie, keine Terminvereinbarung notwendig, je Visite | 10 € |
Therapie-Serie Allergie | Hyposensibilisierungsimpfung – Injektion im Rahmen einer Allergiebehandlung, keine Terminvereinbarung notwendig, je Visite | 30 € |
Postversand | Kuvert und Porto für Versand an Patienten | 5 € |
Rezeptgebühr | Ausstellung eines Rezeptes ohne Sprechstunde | 10 € |
Mahnspesen | Zusatzkosten pro Zahlungserinnerung oder pro Mahnung | 15 € |
Kosten
Unsere Honorarordnung ist nach den Empfehlungen der Ärztekammer für Oberösterreich erstellt. Sie können die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen und um Kostenrückerstattung ansuchen. Näheres unter "Wie funktioniert die Kostenrückerstattung?".
Sie können in bar, mit Bankomatkarte, mit Kreditkarte oder per Überweisung bezahlen.
Sie zahlen per Überweisung? Auf Ihrer Honorarnote finden Sie unsere IBAN, die Rechnungssumme und den korrekten Verwendungszweck. Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage.
Einen Teil der Kosten bekommt man in der Regel über die eigene Krankenkasse rückerstattet. Jede Versicherung bietet ein Online-Portal oder eine Handy-App für die unbürokratische Übermittlung der Wahlarzt-Honorarnote ohne Postversand an.
Auf Wunsch übernehmen wir für unsere Patienten die Übermittlung kostenlos. Für die ÖGK, die SVS und die BVAEB ist das über eine gesicherte Datenverbindung innerhalb von Sekunden möglich. Für alle anderen Kassen können wir die Honorarnote per Post an die jeweilige Kasse senden.
Die Rückerstattung hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann daher nur grob kalkuliert werden.
Für allgemeine Vorstellungstermine wird etwa folgender Betrag erstattet: BVAEB 16 €, KFG/KFL/LKUF 23 €, ÖGK–OÖ 8 €, ÖGK–S 21 €, SVS 14–19 €.
Für eine jährliche Hautkrebsvorsorge wird etwa folgender Betrag erstattet: BVAEB 30 €, KFG/KFL/LKUF 40 €, ÖGK–OÖ 21 €, ÖGK–S 21 €, SVS 22–30 €.
Für andere Leistungen (Allergietest, Befundbericht, Blutabnahme, Lichttherapie, Operation ...) wird ebenso eine Rückerstattung gewährt. Für Wiedervorstellungen im selben Monat kann die Rückerstattung geringer ausfallen. Manche Leistungen werden nicht rückerstattet: Ästhetik, Lasertherapie, Sklerosierung von Besenreisern.
Terminvereinbarung
Wir empfehlen die telefonische Terminvereinbarung. Sie können uns jedoch auch über das Kontaktformular eine Terminanfrage senden.
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, ab!
Für eine Hyposensibilisierungsimpfung, eine Iontophoresebehandlung, eine Kryotherapie oder eine Lichttherapie ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Wie ist der Ablauf bei ...
Die Ganzkörperuntersuchung wird in der Regel liegend und in Unterwäsche gekleidet durchgeführt. Der Hautarzt begutachtet mit einem Auflichtmikroskop die Hautoberfläche aus direkter Nähe. So können verdächtige Läsionen schnell erkannt und in der Folge entnommen werden, bevor sie sich zu gefährlichen Hautveränderungen weiterentwickeln. Dauer der Untersuchung je nach Hauttyp etwa 10 Minuten.
Die Ganzkörperuntersuchung mit der computergestützen Ganzkörperkartografie mit künstlicher Intelligenz erfolgt stehend in Unterwäsche gekleidet. Es werden nach einem programmierten Schema 20 Bilder mit einer hochauflösenden Kamera mit polarisiertem Blitz aufgenommen. In der Folge rechnet der Computer die gesichteten Hautläsionen heraus und präsentiert sie nach verschiedenen Kriterien geordnet auf einem 4K-Spezialmonitor. Nun kann der Hautarzt relativ schnell eine vollständige Übersicht über den Patienten erhalten und ggf. einzelne Muttermale noch gesondert untersuchen. Dauer der Untersuchung je nach Hauttyp etwa 15 bis 20 Minuten.
Der besondere Vorteil dieser neuen Methode liegt im Langzeitgedächtnis des FotoFinder master – bei der nächsten Untersuchung vergleicht die Software die früheren mit den aktuellen Aufnahmen und findet so auch ganz kleine Veränderungen, was die Sicherheit steigert – für den Patienten und für den Arzt.
Ein operativer Eingriff erfolgt stets in Lokalbetäubung mittels Injektion. Je nach Größe und Lokalisation ist die Dauer einer Operation zwischen 5 und 10 Minuten. Meist erfolgt der Wundverschluss mit nichtresorbierbaren Fäden, welche etwa 10 bis 14 Tage nach dem Eingriff entfernt werden müssen. Bis zum Fadenzug sollte man auf Sauna, Schwimmen und Baden verzichten. Duschen ist in der Regel möglich.
Abhängig von der Art des Eingriffs kann nach dem Ende der Operation ein zeitlicher Abstand von bis zu zwei Stunden vor der nächsten aktiven Verkehrsteilnahme erforderlich werden.
Die Möglichkeiten einer Laserbehandlung sind heutzutage zahlreich. Wir setzen moderne Lasersysteme aus deutscher Herstellung ein, um ein bestmögliches Ergebnis für unsere Patienten erzielen zu können. Vor Ihrer ersten Laserbehandlung bei uns ist ein Gespräch mit dem Plastischen Chirurgen oder mit dem Hautarzt erforderlich, um Ihr Anliegen und die möglichen Behandlungsoptionen besprechen zu können.
Eine Behandlung mit unserem neuen Asclepion CO2 MultiPulse PRO Laser ist wegen der zahlreichen Möglichkeiten, der einfachen Durchführung und der kurzen Ausfallszeit wie ein Porsche unter allen am Markt vorhandenen Lasergeräten. Wir benützen das Gerät zur Entfernung von gutartigen, erhabenen Hautveränderungen wie z.B. Muttermalen, Fibromen, Warzen u.ä.. Es lassen sich aber auch großflächige Anwendungen aus der Ästhetik wie z.B. die Behandlung von Narben durchführen. Die individuelle Planung erfolgt bei uns in einem persönlichen Gespräch mit dem Plastischen Chirurgen oder mit dem Hautarzt.
Die Behandlung mit dem Asclepion QuadroStar PRO GREEN Laser wird zur Entfernung von gutartigen Hautveränderungen wie z.B. roten oder blauen Gefäßläsionen eingesetzt. Die individuelle Planung erfolgt bei uns in einem persönlichen Gespräch mit dem Plastischen Chirurgen oder mit dem Hautarzt.
Wir haben eine übersichtliche Seite mit Informationen für Patienten über unser Angebot im Bereich Krampfadern erstellt.